Pfarrgemeinderatswahl 2022 - Pfarrei St. Michael Strub

Bekanntgaben und Informationen

St. Michael Strub

Öffentliche Bekanntgabe zur Pfarrgemeinderatswahl 2022

Wahlaufruf

Der Pfarrgemeinderat ist eine Errungenschaft im Gefolge des ZWeiten Vatikanischen Konzils (1962-65) und eine Frucht für die dort wieder entdeckte Würde und Verantwortung eines jeden Getauften. Die Pfarrgemeinderatswahlen bieten alle vier Jahre die Möglichkeit, die Geschicke einer Pfarrei mitzugestalten, zu beleben und den Worten Taten folgen zu lassen.

Daher bitte ich Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Mein Dank gilt allen, die sich zur Verfügung stellen und so dem Ehrenamt in unseren Pfarreien ein Gesicht geben und unseren gesellschaftlichen und pfarrlichen Zusammenhalt durch ihren großherzigen Beiträg stärken.

Ihr Pfarrer
Thomas Frauenlob


Unsere Kandidatinnen und Kandidaten

Angerer Manfred

Angerer Manfred

59 Jahre

Lkw-Fahrer

Harnischfeger Günther

Harnischfeger Günther

71 Jahre

Rentner

Hillebrand Franziska

Hillebrand Franziska

57 Jahre

Hausfrau

Lorenz Gabi

Lorenz Gabi

67 Jahre

Hausfrau

Moderegger Annemarie

Moderegger Annemarie

52 Jahre

Verkäuferin

Neumeier Andreas

Neumeier Andreas

56 Jahre

Bäcker und Konditor

Pfnür Veronika

Pfnür Veronika

45 Jahre

Hausfrau

Schlag Rupert

Schlag Rupert

45 Jahre

Konstrukteur

Sieger Matthias

Sieger Matthias

48 Jahre

Bäckermeister

Stangassinger Helga

Stangassinger Helga

69 Jahre

Hausfrau

Strobl Irmi

Strobl Irmi

39 Jahre

Bürokauffrau

Wimmer Verena

Wimmer Verena

19 Jahre

Schülerin


Bekanntgabe nach §7 Abs. 9 und 10 Wahlordnung Pfarrgemeinderat

Der Wahltermin ist Sonntag, 20. März 2022.

In unsereer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

  • Online-Wahl vom 02. März bis 17. März 2022, 16:00 Uhr.
  • Im Wahllokal: St. Michael Strub - in der Kirche, am Sonntag, 20. März 2022, 17:30 - 20:00 Uhr
  • Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 28. Februar 2022 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Samstag, 19. März um 20:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Wahlberechtigten erhalten ab Mitte Februar 2022 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.

Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Den Wahlausschussvorsitzenden erreichen Sie hier:
Paul Kuchenbecker über Pfarrbüro Bischofswiesen, Göllstraße 1, 83483 Bischofswiesen

 

Für den Wahlausschuss:
Paul Kuchenbecker


PDF-DokumentFlyer zur Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrei St. Michael Strub zum Download
(PDF | ca. 700 kB)


 

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